Seit dem 4. Juli 2008 Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch zertifizierte Unternehmen durchgeführt werden.
Anforderungen an Personal gemäß VDI 6022
Wartungsarbeiten an Raumlufttechnischen Anlagen und –Geräte müssen von Personen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Qualifikation (Hygieneschulung) nach mindestens nach Kategorie “B“ (VDI6022) verfügen. Die Wartungsarbeiten an den RLT- und klimatechnischen Anlagen müssen nach der neuesten Fassung der VDI 6022 ausgeführt werden.
Rechtlicher Anforderungen beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen
F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 Kältemittelfüllmengen & ihre CO2-Äquivalente Reduzierung der HFKW-Mengen - Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote - Betreiberpflichten
Beschränkungen des Inverkehrbringens Ab 01.01.2015 Haushaltskühl- und Gefriergeräte Kältemittel-GWP 150 Betrifft z. B. R404A / R134a
Dichtigkeitskontrollen Ab 01.01.2015 Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, stellen sicher, dass die Einrichtung auf Undichtigkeiten kontrolliert wird. Ausnahme: Einrichtungen, die weniger als 3 kg fluorierte Kältemittel enthalten (hermetische Systeme bis 6 kg) bis zum 31.12.2016. Ab 01.01.2017 gelten auch hier die CO2-Äquivalente.
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